Absolutes Feuerverbot im Freien

8 Juli, 2026

Absolutes Feuerverbot im Freien in Liechtenstein

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr grossen Flur- und Waldbrandgefahr gilt in ganz Liechtenstein ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Die Regierung hat dieses Verbot gestützt auf das Brandschutzgesetz beschlossen. Die Waldbrandgefahr wird auf die höchste Gefahrenstufe «sehr gross» Stufe 5 erhöht.

Verboten sind insbesondere:

• das Entfachen von Feuer im Freien
• die Benutzung von öffentlichen und privaten Feuerstellen
• Holz- und Kohlegrills, Feuerschalen, Tonnen und ähnliche Feuerstellen
• das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern
• Rauchen im Wald
• Kerzen im Freien
• Feuerwerk, Vulkane und Bengalische Zündhölzer
• Höhenfeuer
• Himmelslaternen, Glücks- und Wunschlaternen sowie ähnliche Gegenstände
• benzinbetriebene Kochgeräte

Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb des Waldes nur verwendet werden, wenn sie mit genügend Bodenabstand auf festem, nicht brennbarem Untergrund stehen und permanent beaufsichtigt werden.

Auch bei gewerblichen Arbeiten und Bauarbeiten ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere wenn Funkenflug entstehen kann.

Kurze Regenschauer oder einzelne Gewitter reichen nicht aus, um die Trockenheit zu entschärfen. Eine Entspannung ist erst nach intensiven und länger anhaltenden Niederschlägen zu erwarten.

Wir bitten die Bevölkerung von Mauren und ganz Liechtenstein dringend, dieses Verbot ernst zu nehmen und konsequent einzuhalten. Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann bei dieser Trockenheit zu einem Brand führen.

Die Missachtung des Feuerverbotes wird zur Anzeige gebracht und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Vielen Dank für das Verständnis und die Mithilfe.

Freiwillige Feuerwehr Mauren